Schutz vor sexuellen Übergriffen

Sexuelle Selbstbestimmung / Schutz vor sexuellen Übergriffen
innerhalb der Protestantisch-Reformierten Kirche von Luxemburg

  • § 1 Präambel

Zum Thema:

Die protestantisch-reformierte Kirche von Luxemburg versteht sich als eine Kirche, in der Menschen Sicherheit und Vertrauen erfahren und vor Grenzverletzungen und Übergriffen geschützt sind. Es werden bei uns keine Grenzverletzungen und keine sexuellen Übergriffe toleriert.

Unsere Kirche verpflichtet ihre Mitarbeiter und Mitglieder, dafür zu sorgen, dass nach dem Auftauchen begründeter Verdachtsmomente staatliche Stellen aufgefordert werden, die Ermittlungen zu übernehmen.

  • § 2 Zuständigkeiten

Wie soll vorgegangen werden?

Das Konsistorium beschließt, Ansprechpersonen auf der Ebene des Konsistoriums zu benennen, welche Meldungen entgegennehmen und diese ggf. in die dafür vorgesehenen Kanäle weiterleiten. Ansprechpersonen senken Schwellen für Beschwerden und Meldungen – Das Konsistorium ist jedoch verantwortlich für die konsequente Klärung des Sachverhalts und die seelsorgerliche Begleitung sowie für die juristische Verfolgung des Vorgangs.

Ansprechpartner sind Mitglieder des Konsistoriums der Protestantisch-Reformierten Kirche von Luxembourg, die über das Sekretariat zu erfahren sind.

  • § 3 Beteiligungsmanagement

Wie können Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Interessierte über die eigenen Schutz-Maßnahmen informiert werden?

Das Konsistorium empfiehlt, in der Öffentlichkeit das Umfeld (Kinder, Jugendliche, Eltern) angemessen über Schutzkonzepte und konkret getroffene Maßnahmen zu informieren. Es sollte auch in unserer Kirche über die Gesamtproblematik gesprochen werden.

Niemand kann sich alleine schützen – wer im Alltag jedoch informiert und beteiligt ist, wird sich bei Machtmissbrauch leichter beschweren.

  • § 4 Beschwerdenmanagement

Wie können Schwellen für Beschwerden gesenkt und Beschwerden kompetent bearbeitet werden?

Das Konsistorium unterstützt die Bemühungen aller staatlichen und sozialen Institutionen,die den betroffenen Personen Hilfe anbieten und die Öffentlichkeit über die Problematik informieren. Esempfiehlt, dass sich die Ansprechpersonen (s.o. § 2) fachlich fortbilden und ihr Thema z.B. im EinBlick darstellen.

Persönliche Ansprechstellen senken Schwellen für Beschwerden und Meldungen – die Gesamt-Leitung bleibt jedoch für deren Bearbeitung verantwortlich. Die Namen und Kontakt-Adressen der Ansprechpartner*innen des Konsistoriums müssen den Betroffenen bekannt sein.

  • § 5 Krisenmanagement

Welches sind bewährte Abläufe und Verantwortlichkeiten bei begründetem Verdacht?

Das Konsistorium sorgt bei Verdacht auf Straftaten im Rahmen und Umfeld unserer Kirche für eineschnelle Einberufung eines Interventionsgremiums. Das Interventionsgremium ist fallführend und koordiniert die drei «C» der Krisenbearbeitung: Care, Command und Communication.

►Hinschauen und handeln, denn Hinschauen und Sensibilisierung allein schützen keine Kinder, Jugendlichen oder Erwachsene.

 

  • § 6 Risikomanagement

Wie können Risikosituationen im Alltag frühzeitig benannt, begrenzt und transparent gestaltet werden?

Das Konsistorium beabsichtigt, für die Arbeit in unserer Kirche einen Verhaltenskodex mit Grundhaltungen, konkreten Standards (Gos und No-Gos) auf der Verhaltensebene und ggf. eine Verpflichtungserklärung/Schutzerklärung (als Bestandteil eines Arbeitsvertrags) zu formulieren.

  • § 7 Personalmanagement

Was kann getan werden, um das Thema nicht schnell wieder zu vergessen?

Das Konsistorium wird in regelmäßigen Abständen dieses Problem zum Thema von Gesprächen und Konsultationen machen, um den Respekt vor der geschützten Persönlichkeit aller Kirchenmitglieder ins Bewusstsein zu rücken und Mitarbeitenden die eindeutige ethische Einstellung in dieser Frage in Erinnerung zu bringen.


Diese Verlautbarung unserer Kirche wurde einstimmig vom Konsistorium beschlossen. Menschen, die Anlass haben, sich als Betroffene an unsere Kirche zu wenden, finden die Mitglieder des Konsistoriums auf der Internet-Seite unserer Kirche. Um Kontakt aufzunehmen, können sie die erforderlichen Adressen im Sekretariat unserer Kirche (Telefon 540345) erfahren.

Wir verweisen an nachstehende hilfreiche Adresse:

Tel: 45 45 45    SOS Détresse

Das Ziel von SOS Détresse – Hilfe über Telefon ist es, Menschen, die einen offenen verständnisvollen und aufrichtigen Dialog, Trost, Hoffnung oder neue Perspektiven in ihrem Leben suchen, eine Hilfe anzubieten. Die Mitarbeiter/innen am Telefon versuchen die Anrufer darin zu unterstützen, aus ihren eigenen Stärken zu schöpfen und Lösungen zu finden, die zu ihrer persönlichen Situation passen. Die Anonymität des Anrufers ist garantiert. Bei Bedarf werden Telefonnummern von spezialisierten Institutionen weitergegeben. Dies gilt auch für Menschen, die sexuellen Übergriffen ausgesetzt waren.

Esch/Alzette, den 07.02.2022