Schutz vor sexuellen Übergriffen

Sexuelle Selbstbestimmung / Schutz vor sexuellen Übergriffen
innerhalb der Protestantisch-Reformierten Kirche von Luxemburg

  • § 1 Präambel

Zum Thema:

Die protestantisch-reformierte Kirche von Luxemburg versteht sich als eine Kirche, in der Menschen Sicherheit und Vertrauen erfahren und vor Grenzverletzungen und Übergriffen geschützt sind. Es werden bei uns keine Grenzverletzungen und keine sexuellen Übergriffe toleriert.

Unsere Kirche verpflichtet ihre Mitarbeiter und Mitglieder, dafür zu sorgen, dass nach dem Auftauchen begründeter Verdachtsmomente staatliche Stellen aufgefordert werden, die Ermittlungen zu übernehmen.

  • § 2 Zuständigkeiten

Wie soll vorgegangen werden?

Das Konsistorium beschließt, Ansprechpersonen auf der Ebene des Konsistoriums zu benennen, welche Meldungen entgegennehmen und diese ggf. in die dafür vorgesehenen Kanäle weiterleiten. Ansprechpersonen senken Schwellen für Beschwerden und Meldungen – Das Konsistorium ist jedoch verantwortlich für die konsequente Klärung des Sachverhalts und die seelsorgerliche Begleitung sowie für die juristische Verfolgung des Vorgangs.

Ansprechpartner sind Mitglieder des Konsistoriums der Protestantisch-Reformierten Kirche von Luxembourg, die über das Sekretariat zu erfahren sind.

  • § 3 Beteiligungsmanagement

Wie können Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Interessierte über die eigenen Schutz-Maßnahmen informiert werden?

Das Konsistorium empfiehlt, in der Öffentlichkeit das Umfeld (Kinder, Jugendliche, Eltern) angemessen über Schutzkonzepte und konkret getroffene Maßnahmen zu informieren. Es sollte auch in unserer Kirche über die Gesamtproblematik gesprochen werden.

Niemand kann sich alleine schützen – wer im Alltag jedoch informiert und beteiligt ist, wird sich bei Machtmissbrauch leichter beschweren.

  • § 4 Beschwerdenmanagement

Wie können Schwellen für Beschwerden gesenkt und Beschwerden kompetent bearbeitet werden?

Das Konsistorium unterstützt die Bemühungen aller staatlichen und sozialen Institutionen,die den betroffenen Personen Hilfe anbieten und die Öffentlichkeit über die Problematik informieren. Esempfiehlt, dass sich die Ansprechpersonen (s.o. § 2) fachlich fortbilden und ihr Thema z.B. im EinBlick darstellen.

Persönliche Ansprechstellen senken Schwellen für Beschwerden und Meldungen – die Gesamt-Leitung bleibt jedoch für deren Bearbeitung verantwortlich. Die Namen und Kontakt-Adressen der Ansprechpartner*innen des Konsistoriums müssen den Betroffenen bekannt sein.

  • § 5 Krisenmanagement

Welches sind bewährte Abläufe und Verantwortlichkeiten bei begründetem Verdacht?

Das Konsistorium sorgt bei Verdacht auf Straftaten im Rahmen und Umfeld unserer Kirche für eineschnelle Einberufung eines Interventionsgremiums. Das Interventionsgremium ist fallführend und koordiniert die drei «C» der Krisenbearbeitung: Care, Command und Communication.

►Hinschauen und handeln, denn Hinschauen und Sensibilisierung allein schützen keine Kinder, Jugendlichen oder Erwachsene.

 

  • § 6 Risikomanagement

Wie können Risikosituationen im Alltag frühzeitig benannt, begrenzt und transparent gestaltet werden?

Das Konsistorium beabsichtigt, für die Arbeit in unserer Kirche einen Verhaltenskodex mit Grundhaltungen, konkreten Standards (Gos und No-Gos) auf der Verhaltensebene und ggf. eine Verpflichtungserklärung/Schutzerklärung (als Bestandteil eines Arbeitsvertrags) zu formulieren.

  • § 7 Personalmanagement

Was kann getan werden, um das Thema nicht schnell wieder zu vergessen?

Das Konsistorium wird in regelmäßigen Abständen dieses Problem zum Thema von Gesprächen und Konsultationen machen, um den Respekt vor der geschützten Persönlichkeit aller Kirchenmitglieder ins Bewusstsein zu rücken und Mitarbeitenden die eindeutige ethische Einstellung in dieser Frage in Erinnerung zu bringen.


Diese Verlautbarung unserer Kirche wurde einstimmig vom Konsistorium beschlossen. Menschen, die Anlass haben, sich als Betroffene an unsere Kirche zu wenden, finden die Mitglieder des Konsistoriums auf der Internet-Seite unserer Kirche. Um Kontakt aufzunehmen, können sie die erforderlichen Adressen im Sekretariat unserer Kirche (Telefon 540345) erfahren.

Wir verweisen an nachstehende hilfreiche Adresse:

Tel: 45 45 45    SOS Détresse

Das Ziel von SOS Détresse – Hilfe über Telefon ist es, Menschen, die einen offenen verständnisvollen und aufrichtigen Dialog, Trost, Hoffnung oder neue Perspektiven in ihrem Leben suchen, eine Hilfe anzubieten. Die Mitarbeiter/innen am Telefon versuchen die Anrufer darin zu unterstützen, aus ihren eigenen Stärken zu schöpfen und Lösungen zu finden, die zu ihrer persönlichen Situation passen. Die Anonymität des Anrufers ist garantiert. Bei Bedarf werden Telefonnummern von spezialisierten Institutionen weitergegeben. Dies gilt auch für Menschen, die sexuellen Übergriffen ausgesetzt waren.

Esch/Alzette, den 07.02.2022

 

 

Taufe und Konfirmation – Baptême et confirmation

Taufe bezeugt, dass unserem Glauben ein Akt Gottes vorangegangen ist. Unser Glaube ist Antwort auf dieses Handeln Gottes. Er wird daraus genährt. Taufe ist ein Zeichen des Engagements von Gott an uns und nicht von uns an Gott. Gott braucht nicht unsere Taufe um uns zu lieben aber unsere Taufe hilft uns an den uns liebenden Gott zu glauben.

Le baptême témoigne que notre foi est précédée par un acte de Dieu : notre foi n’est qu’une réponse à cet acte de Dieu, et elle en est nourrie. Le baptême, même celui d’adulte, est donc le signe d’un engagement de Dieu envers nous et non celui de notre engagement envers Dieu. Dieu n’a pas besoin de notre baptême pour nous aimer, mais notre baptême nous aide à croire que Dieu nous aime.

Wer darf zum Abendmahl?

Alle getauften Christen sind zum Abendmahl eingeladen unabhängig von ihrer Bildung, ihrer geistigen Fähigkeit oder Konfirmation. Die Kirche hat kein theologisch begründbares Recht, Getauften den Zugang zum Abendmahl zu verwehren.

Unsere Kirche hält an der Taufe als dem einzigen Zugang zum Abendmahl fest. Durch eine spätere Konfirmation bestätigt der Täufling die Zulassung zum Abendmahl. Das Konsistorium beschließt, Eltern und Erziehungsberechtigten anheim zu stellen, in welcher Form und wann ihre Kinder an der gemeindlichen Feier des Abendmahls teilnehmen dürfen.

Das Konsistorium empfiehlt, Kindern und Jugendlichen bei der Teilnahme an der Abendmahlsfeier keinen Wein sondern Traubensaft zu reichen.

Die Reformierten in Luxemburg

Das Großherzogtum Luxemburg mit seiner konstitutionellen Monarchie (Londoner Vertrag 1830) im deutsch-französisch-belgischen Grenzwinkel hat über 520.000 Einwohner, davon über 220.000 Ausländer. Da das Land von der Reformation kaum berührt wurde, ist die Bevölkerung mehrheitlich römisch-katholisch.

1982 hat der Staat eine Konvention mit der Protestantisch-Reformierten Kirche H.B. geschlossen. 1997 folgten die Verträge mit anderen Kirchen und der jüdischen Kultusgemeinde und über den Religionsunterricht mit dem Erzbistum.

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120 Joer protestantesch Kierch am Minett an 25 Joer reforméiert Selbstännegkeet

Im November 2007, zum 120jährigem Jubiläum ihres Bestehens, brachte unsere Kirche eine Festschrift heraus, die noch immer erhältlich ist. Diese ist im Sekretariat der Kirche (25,00 Euro/Exemplar) zu erwerben.

Anlass für diese Festschrift war das 25jährige Jubiläum der Selbständigkeit unserer Kirche, denn am 23. November 1982 trat zwischen dem Staat Luxemburg und unserer Kirche eine Konvention in Kraft, die unserer Kirche die Anerkennung durch den Staat gewährte.

2015 ist eine neue Konvention in Kraft getreten, das Buch (304 Seiten, Hardcover) bleibt jedoch weiterhin eine interessante Lektüre.

Aus dem Inhalt:

Grußwörter

Beiträge
Das Zweite Helvetische Bekenntnis
Zur Entwicklung der Protestantisch-Reformierten Kirche
Chronik seit den 90er Jahren
Die Rechtsstellung der Protestantisch-Reformierten Kirche
Be-gabte Gemeinde
“Lasst uns Gutes tun an jedermann, allermeist an des Glaubens Genossen!”
Was ist reformiert?

Lebensbilder reformierter Persönlichkeiten
Huldrych Zwingli
Martin Bucer
Heinrich Bullinger
Jean Calvin
Johannes a Lasco
Theodor Beza
Caspar Olevian
Paul Schneider
Karl Barth

Les réformés au Luxembourg

Le Grand-Duché de Luxembourg (L) avec sa monarchie constitutionnelle (selon le Traité de Londres  en 1830), situé entre la République Française au sud, la République Fédérale d’Allemagne à l’est et le Royaume de Belgique à l’ouest et au nord, a plus de 520.000 habitants parmi lesquels plus de 220.000 travailleurs immigrés. Comme la Réforme n’a guère pris racine sur le territoire, la population est en grande majorité catholique. En 1982 l’Etat signa une convention avec l’Eglise Protestante Réformée du Luxembourg. Les conventions avec les autres Eglises et la Communauté israëlite suivirent en 1997 ainsi que la convention au sujet de l’enseignement religieux avec l’Archevêché.

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