Das Großherzogtum Luxemburg mit seiner konstitutionellen Monarchie (Londoner Vertrag 1830) im deutsch-französisch-belgischen Grenzwinkel hat über 520.000 Einwohner, davon über 220.000 Ausländer. Da das Land von der Reformation kaum berührt wurde, ist die Bevölkerung mehrheitlich römisch-katholisch.
1982 hat der Staat eine Konvention mit der Protestantisch-Reformierten Kirche H.B. geschlossen. 1997 folgten die Verträge mit anderen Kirchen und der jüdischen Kultusgemeinde und über den Religionsunterricht mit dem Erzbistum.
Napoleon I. (1769-1821) erließ 1802 das Gesetz vom “18 Germinal an X relative à l’organisation des cultes“, welches die Beziehungen zwischen Staat und Kirchen bis heute regelt. Die “Articles organiques des cultes protestants” bilden die Grundlage des Staatsvertrages mit der Protestantisch-Reformierten Kirche von Luxemburg. Rechte und Freiheiten der Bürger und die volle Religionsfreiheit sind durch die Verfassung von 1868 garantiert. Erzbischof, Bischof der griechisch-orthodoxen Kirche, Titularpfarrer (Pasteur titulaire) und Oberrabbiner sind “Chef du culte”. Die Rechte des Staates bei deren Ernennung und Einsetzung sind Gegenstand von Verträgen, so auch in der “Convention de reconnaissance de l’Eglise Protestante Réformée du Luxembourg” vom 23.11.1982.
Eine kleine, aber traditionsbewusste Minderheit bildet den luxemburgischen Protestantismus. Die Geschichte des Protestantismus in Luxemburg beginnt Anfang des 19. Jahrhunderts. Bis dahin erhielten Protestanten nur in Ausnahmefällen die Erlaubnis, sich im Land und vor allem in der Hauptstadt niederzulassen. Die rein römisch-katholische Bevölkerung sah in der Ansiedlung von evangelischen Frauen und Männern den „Bruch der Glaubenseinheit“. Seit Jahrhunderten Hatten sich die Bewohner Luxemburgs im selben Geiste am „Fuß der Altäre“ versammelt. Eine Aufnahme von Protestanten bedeutete ihrer Meinung nach „Störung des Friedens und der Ruhe“. Diese Einstellung konnte den Zuzug von evangelischen Frauen und Männern aber nicht aufhalten.
Nach dem Wiener Kongress 1814/15 wurde das römisch-katholische Herzogtum Luxemburg Großherzogtum, eng mit dem Haus Oranien-Nassau verbundenen und dem Deutschen Bund angeschlossen. Um die Neutralität des Großherzogtums zu gewährleisten, wurde eine preußische Garnison einquartiert. Das verlangte eine kirchliche und seelsorgerliche Betreuung der evangelischen Soldaten, der Beamten und deren Familien sowie der zunächst noch wenigen evangelischen Bewohner in Stadt und Land. Die Betreuung geschah mit Unterstützung des Herrscherhauses durch Garnisons- und Hofprediger. Nach Abzug der preußischen Garnison im Jahre 1867 betrieben die evangelischen Bewohner die Gründung von örtlichen Kirchengemeinden in der Stadt und im ländlichen Umfeld.
Im Zuge der Industrialisierung siedelten sich ab der Mitte des 19. Jahrhunderts protestantische Facharbeiter, auch Fabrikbesitzer, Handwerker und Kaufleute und deren Familienangehörige vor allem im Süden des Landes, im Kanton Esch, an.
Die Entstehung der Diasporagemeinden im Süden geht auf die einsetzende Industrialisierung des bis dahin schwach besiedelten Agrarlandes zurück, als Tausende in Erzgruben, Hüttenwerken und beim Eisenbahnbau Beschäftigung fanden. Im Kanton Esch, auf einem Zehntel der Fläche Luxemburgs, entstand eine Zusammenballung von über einem Drittel der Landesbevölkerung. Die Industriearbeiter erwarteten von der evangelischen Kirche Hilfe für ihre Probleme und Anliegen. Evangelische Frauenvereine entstanden, die soziale Dienste übernahmen.
Die Protestantisch-Reformierte Kirche von Luxemburg ist Mitglied in der Konferenz europäischer Kirchen (KEK) und in der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE). Sie ist Mitbegründer des “Rats christlicher Kirchen” in Luxemburg im Jahre 1997. Die “Protestantesch-Reforméiert Kierch” ist darüber hinaus Mitglied in der Weltgemeinschaft reformierter Kirchen (WRF) und im Reformierten Bund (RB).