Wort für den Tag

(La traduction en français suit le texte allemand)

10. Sonntag nach Trinitatis, E/A, 09.08.2026
Römer 11,25–32


Grün oder violett? Erinnerung an den grünen Lebensstrom oder an Unrecht, Leid und Tod? Das Antependium – der Vorhang vor dem Abendmahlstisch -verrät das Thema des heutigen Sonntags.

Der heutige Sonntag ist dem Gedenken an die jüdische Mutterreligion gewidmet – grün – so wie die Farbe „violett“ an die Zerstörung des Jüdischen Tempels durch die Römer erinnern will.

Beides gehört zum Erinnern und Gedenken. Der heutige Predigttext ist dem grünen Bereich zugeordnet: den Wurzeln, dem Ursprung.

Eltern-Kinder-Verhältnisse sind nicht immer konfliktfrei und einfach, das gilt auch für Religionen. Wir haben dazu Worte des Apostels Paulus gehört, eine Deutung von vor fast 2000 Jahren in der reformatorischen Übertragung von vor 500 Jahren – der Zeit Luthers und Zwinglis.

Paulus war kein Theoretiker, sondern Praktiker; auch wenn er die Gemeinde in Rom nicht kannte, hatte er doch konkrete Menschen in konkreten Situationen vor Augen. Da hatten Menschen aus dem hellenistischen Kulturkreis sich nicht mehr den staatstragenden griechischen Göttern beugen wollen, – sondern den Weisungen eines Menschen aus einer aufständischen Provinz Gehör geschenkt, – sich von der Tora-Auslegung des Juden Jesus und von der Begeisterung des Pharisäers Paulus und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anstecken lassen. Und Anhängerinnen und Anhänger der Jesusbewegung, Jüdinnen und Juden, hatten diese Fremden, die auch Bürger einer fremden, unterjochenden Macht waren, bereitwillig aufgenommen.

So entstand eine eigene Gemeinde in Rom. Aber, so sorgt sich der Jude Paulus, es gibt eben auch Angehörige seines Volks, die so gar nichts mit der Lehre von und über Jesus anfangen können.

Sie stehen der römischen Christengemeinde feindlich gegenüber. Wie kann das sein – als die von Gott Erwählten und Berufenen? Gilt die Erwählung denn noch? Ist mit der christlichen Geschwisterschaft nicht etwas Neues entstanden, ein neuer Bund, eine neue Berufung? „Wort für den Tag“ weiterlesen

Taufe und Konfirmation – Baptême et confirmation

Foto: @ Prot.-Ref. Kirche von Luxemburg

Taufe bezeugt, dass unserem Glauben ein Akt Gottes vorangegangen ist. Unser Glaube ist Antwort auf dieses Handeln Gottes. Er wird daraus genährt. Taufe ist ein Zeichen des Engagements von Gott an uns und nicht von uns an Gott. Gott braucht nicht unsere Taufe um uns zu lieben aber unsere Taufe hilft uns an den uns liebenden Gott zu glauben.

Le baptême témoigne que notre foi est précédée par un acte de Dieu : notre foi n’est qu’une réponse à cet acte de Dieu, et elle en est nourrie. Le baptême, même celui d’adulte, est donc le signe d’un engagement de Dieu envers nous et non celui de notre engagement envers Dieu. Dieu n’a pas besoin de notre baptême pour nous aimer, mais notre baptême nous aide à croire que Dieu nous aime.

Wer darf zum Abendmahl?

Foto: @ Prot.-Ref. Kirche von Luxemburg

Alle getauften Christen sind zum Abendmahl eingeladen unabhängig von ihrer Bildung, ihrer geistigen Fähigkeit oder Konfirmation. Die Kirche hat kein theologisch begründbares Recht, Getauften den Zugang zum Abendmahl zu verwehren.

Unsere Kirche hält an der Taufe als dem einzigen Zugang zum Abendmahl fest. Durch eine spätere Konfirmation bestätigt der Täufling die Zulassung zum Abendmahl. Das Konsistorium beschließt, Eltern und Erziehungsberechtigten anheim zu stellen, in welcher Form und wann ihre Kinder an der gemeindlichen Feier des Abendmahls teilnehmen dürfen.

Das Konsistorium empfiehlt, Kindern und Jugendlichen bei der Teilnahme an der Abendmahlsfeier keinen Wein sondern Traubensaft zu reichen.

Die Reformierten in Luxemburg- Geschichtliches

Das Großherzogtum Luxemburg mit seiner konstitutionellen Monarchie (Londoner Vertrag 1830) im deutsch-französisch-belgischen Grenzwinkel hat über 520.000 Einwohner, davon über 220.000 Ausländer. Da das Land von der Reformation kaum berührt wurde, ist die Bevölkerung mehrheitlich römisch-katholisch.

1982 hat der Staat eine Konvention mit der Protestantisch-Reformierten Kirche H.B. geschlossen. 1997 folgten die Verträge mit anderen Kirchen und der jüdischen Kultusgemeinde und über den Religionsunterricht mit dem Erzbistum.

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120 Joer protestantesch Kierch am Minett an 25 Joer reforméiert Selbstännegkeet

Foto: @ Prot.-Ref. Kirche von Luxemburg

Im November 2007, zum 120jährigem Jubiläum ihres Bestehens, brachte unsere Kirche eine Festschrift heraus, die noch immer erhältlich ist. Diese ist im Sekretariat der Kirche (25,00 Euro/Exemplar) zu erwerben.

Anlass für diese Festschrift war das 25jährige Jubiläum der Selbständigkeit unserer Kirche, denn am 23. November 1982 trat zwischen dem Staat Luxemburg und unserer Kirche eine Konvention in Kraft, die unserer Kirche die Anerkennung durch den Staat gewährte.

2015 ist eine neue Konvention in Kraft getreten, das Buch (304 Seiten, Hardcover) bleibt jedoch weiterhin eine interessante Lektüre.

Aus dem Inhalt:

Grußwörter

Beiträge
Das Zweite Helvetische Bekenntnis
Zur Entwicklung der Protestantisch-Reformierten Kirche
Chronik seit den 90er Jahren
Die Rechtsstellung der Protestantisch-Reformierten Kirche
Be-gabte Gemeinde
“Lasst uns Gutes tun an jedermann, allermeist an des Glaubens Genossen!”
Was ist reformiert?

Lebensbilder reformierter Persönlichkeiten
Huldrych Zwingli
Martin Bucer
Heinrich Bullinger
Jean Calvin
Johannes a Lasco
Theodor Beza
Caspar Olevian
Paul Schneider
Karl Barth

Les réformés au Luxembourg

Le Grand-Duché de Luxembourg (L) avec sa monarchie constitutionnelle (selon le Traité de Londres  en 1830), situé entre la République Française au sud, la République Fédérale d’Allemagne à l’est et le Royaume de Belgique à l’ouest et au nord, a plus de 520.000 habitants parmi lesquels plus de 220.000 travailleurs immigrés. Comme la Réforme n’a guère pris racine sur le territoire, la population est en grande majorité catholique. En 1982 l’Etat signa une convention avec l’Eglise Protestante Réformée du Luxembourg. Les conventions avec les autres Eglises et la Communauté israëlite suivirent en 1997 ainsi que la convention au sujet de l’enseignement religieux avec l’Archevêché.

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