Alle getauften Christen sind zum Abendmahl eingeladen unabhängig von ihrer Bildung, ihrer geistigen Fähigkeit oder Konfirmation. Die Kirche hat kein theologisch begründbares Recht, Getauften den Zugang zum Abendmahl zu verwehren.
Unsere Kirche hält an der Taufe als dem einzigen Zugang zum Abendmahl fest. Durch eine spätere Konfirmation bestätigt der Täufling die Zulassung zum Abendmahl. Das Konsistorium beschließt, Eltern und Erziehungsberechtigten anheim zu stellen, in welcher Form und wann ihre Kinder an der gemeindlichen Feier des Abendmahls teilnehmen dürfen.
Das Konsistorium empfiehlt, Kindern und Jugendlichen bei der Teilnahme an der Abendmahlsfeier keinen Wein sondern Traubensaft zu reichen.